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§57a-Begutachtung (Pickerl) & Nachfrist |
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Laut Werkstatt ist bei der Begutachtung raus gekommen, dass die Hinterreifen auf den Indikator abgefahren sind und ich kein Pickerl bekommen kann. Ich wollte in der Nachfrist zur Garage fahren wo meine Winterreifen gelagert sind, dort wechseln lassen und wieder zur Werkstatt mir das Pickerl drauf machen lassen.
Jedoch die Werkstatt will mir keine Nachfrist gewähren, sondern ein Negativgutachten austellen und trotzdem die 45,- für die Begutachtung kassieren.
An die Leute in AT: ist das zulässig?
Beim ARBÖ z.B. heisst es:
Zitat Hat Ihr Fahrzeug schwere Mängel, die sofort zu beheben sind, oder besteht „Gefahr im Verzug“, so muss eine Reparatur vor einer neuerlichen Vorführung des Fahrzeuges erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen kann eine Nachkontrolle im gleichen Prüfzentrum ohne weitere Gebühr erfolgen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine komplette Neuüberprüfung notwendig. |
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| Beitrag vom 08.09.2010 - 11:16 |
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| 352 Beiträge - Grosser Alfista
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Bist du schon in der Nachfrist? Also glaube 3 Monate kann man überziehen.
Eigentlich ist es ja egal ob du die 45EUR jetzt zahlst oder dann wenn du die neuen Gummis oben hast.
Zahlst du jetzt und bekommst ein Negativgutachten. ok. . . Wenn du das nächste mal kommst überprüfen die das kurz und anschließend zahlst du 1,40 glaub ich, für die Plakette und kannst schon wieder düsen.
Ähnlich wars bei mir mal, als der Teleskoparm bei meiner Xenonscheinwerferreinigungsanlage nicht mehr ausgefahren ist. Schwerer Mangel ! 
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| Beitrag vom 08.09.2010 - 11:33 |
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Ich meine nicht die Frist die man das Pickerl überziehen darf, sondern die Frist die der Begutachter einem gewähren muss Mängel auszubessern.
Ja normalerweise bekommt man so 14 Tage Zeit den Mangel auszubessern und holt sich dann nurmehr die Plakette.
Ich dachte das wäre generell so und gesetzlich geregelt, aber habe hierzu noch nichts gefunden.
Meine Werkstatt will zweimal kassieren: einmal für die negative Begutachtung und dann wahrscheinlich nochmal für die neuerliche Begutachtung wo ohnehin alles in Ordnung wird.
Ist zumindest eine miese Geschäftspraxis...
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| Beitrag vom 08.09.2010 - 12:02 |
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| 564 Beiträge - Erfahrener Alfista
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Das wäre dann zum letzten Mal "meine" Werkstatt.
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"less is more"
1,9 JTD, radicofani, audiophil! + MITO 1,6 JTD, klein, stark, schwarz
94 Km bis 53520 Meuspath, In der Stroth:
"Der Ring gehört nicht auf die Heckklappe, der Ring gehört unter die Räder!" |
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| Beitrag vom 08.09.2010 - 12:32 |
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| 367 Beiträge - Grosser Alfista
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Ich kenns auch nur vom ÖAMTC so, dass du Zeit hast den Mangel zu beheben und quasi kostenlos das Pickerl bekommst.
Aber, ob das gesetzlich gergelt ist, weiß ich nicht. Im Zweifelsfall, wenn du ARBÖ/ÖAMTC-Mitglied bist, dann deren (telefonische) Rechtsauskunft in Anspruch nehmen.
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| Beitrag vom 08.09.2010 - 12:45 |
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Habe beim ARBÖ angerufen und ermittelt, dass es keine Rechtsgrundlage für die Nachfrist nach negativer Begutachtung gibt. Es müsste die komplette Begutachtung wiederholt werden sobald das Fahrzeug die Werkstatt verlassen hat, denn es könnte theoretisch etwas anders kaputt gehen in der Zwischenzeit.
Dass es sowohl bei ARBÖ als auch beim ÖAMTC so eine Nachrfrist gibt ist ein Plus dieser Autoklubs.
Ich kann höchstens auf Kulanz plädieren bei meiner Werkstatt: www.eisner.at
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| Beitrag vom 08.09.2010 - 13:07 |
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| 367 Beiträge - Grosser Alfista
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Ja, du kannst ihm ja sagen, dass du den kompletten Pickerlprozess dann halt nicht mehr bei ihm machst, sondern beim ARBÖ. Und künftig sowieso. (c;
Er kann sich's ja aussuchen. Zumal es ja "nur" um die Reifen geht, die rasch umgesteckt sind.
Aber gute Reifen wirst am 18. brauchen. Gut, dass das jetzt beanstandet wurde.

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| Beitrag vom 08.09.2010 - 13:18 |
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Ja, ich lasse gleich die Winterreifen drauf tun zumal es mir Anfang Oktober schon zwei mal passiert ist, dass es in Südtriol geschneit hat und für die Ausfahrt sind mir doch die Winterreifen auch nicht zu schade. ;-)
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| Beitrag vom 08.09.2010 - 13:25 |
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